sayvio

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sayvio KI-Telefonassistent

Fassung 1.0 · gültig ab 14.10.2026 · ausschließlich für Unternehmer

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

(1) Anbieter ist Florian Heiner Lammers, handelnd unter „Sayvio“, Westerhuesweg 25, 46348 Raesfeld („Sayvio“).

(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform Sayvio („Dienst“) zwischen Sayvio und dem Kunden.

(3) Sayvio schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Sayvio darf hierfür Nachweise verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug).

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sayvio ihnen in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Testphase

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Registrierung bzw. Bestellung abschließt und Sayvio diese in Textform bestätigt oder den Dienst freischaltet.

(2) Bietet Sayvio bei der Bestellung eine kostenlose Testphase an, endet sie automatisch zum angegebenen Zeitpunkt, sofern der Kunde nicht aktiv einen kostenpflichtigen Tarif bucht.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Sayvio stellt einen KI-gestützten Telefonassistenten bereit, der eingehende Anrufe auf einer dem Kunden zugeordneten Rufnummer annimmt, mit den Anrufern spricht, Anliegen aufnimmt und strukturiert an den Kunden weitergibt (z. B. per E-Mail, im Dashboard, per SMS oder WhatsApp, je nach gebuchten Funktionen). Je nach Konfiguration kann der Assistent Termine in einem angebundenen Kalender vorschlagen oder buchen und Anrufer anhand einer vom Kunden gepflegten Kundenliste wiedererkennen.

(2) Der Leistungsumfang im Einzelnen ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung und dem gebuchten Tarif.

(3) Nicht Bestandteil des Dienstes sind, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart: a) ausgehende Anrufe im Namen des Kunden; b) die Aufzeichnung von Gesprächen als Audiodatei; c) das Klonen von Stimmen realer Personen; d) die Anbindung an Systeme, die nicht in der Leistungsbeschreibung genannt sind.

(4) Sayvio erbringt den Dienst unter Einsatz von Drittanbietern, insbesondere für Telefonie, Spracherkennung, Sprachausgabe, Sprachmodelle, Hosting und Nachrichtenversand. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus Anlage 3 zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Sayvio darf Drittanbieter austauschen, wenn der vertraglich geschuldete Leistungsumfang erhalten bleibt; für Unterauftragsverarbeiter gilt das Verfahren nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

(5) Sayvio entwickelt den Dienst laufend weiter. Änderungen, die den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen (z. B. technische Verbesserungen, Austausch von Modellen gleicher oder besserer Qualität), sind zulässig. Für wesentliche Änderungen gilt § 16.

§ 4 Eigenschaften KI-gestützter Antworten

(1) Der Assistent erzeugt Antworten mithilfe von Sprachmodellen. Diese Antworten können unvollständig, missverständlich oder inhaltlich falsch sein. Auch die automatische Spracherkennung kann Gesagtes falsch erfassen (z. B. Namen, Adressen, Zahlen), insbesondere bei schlechter Verbindung, Dialekt oder Hintergrundgeräuschen.

(2) Sayvio schuldet einen Assistenten, der nach dem Stand der eingesetzten Technik sorgfältig eingerichtet ist und die vereinbarten Funktionen erfüllt. Sayvio schuldet nicht, dass jede einzelne Antwort, Zusammenfassung oder Datenerfassung fehlerfrei ist.

(3) Der Assistent ist so eingestellt, dass er keine verbindlichen Zusagen zu Preisen, Fristen, Leistungen oder Rechtsfragen macht. Aussagen des Assistenten begründen keine Willenserklärungen des Kunden, soweit der Kunde den Assistenten nicht ausdrücklich zur Abgabe bestimmter Erklärungen (z. B. Terminbuchung im freigegebenen Kalender) konfiguriert hat.

(4) Der Kunde prüft die Gesprächsergebnisse (Zusammenfassungen, Rückrufbitten, Termine) mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt, bevor er darauf gestützte Entscheidungen trifft, und ruft in Zweifelsfällen zurück.

§ 5 Notfälle

(1) Der Assistent ist kein Notrufdienst. Er ersetzt weder den Notruf 112/110 noch einen Bereitschafts- oder Störungsdienst des Kunden.

(2) Sofern konfiguriert, weist der Assistent Anrufer bei erkennbaren Gefahrenlagen (z. B. Gasgeruch) auf den Notruf hin und/oder benachrichtigt hinterlegte Kontakte des Kunden. Sayvio übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Gefahrenlage erkannt wird oder eine Benachrichtigung ankommt.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass seine Anrufer für Notfälle auf anderem Weg (z. B. Hinweis auf der Website, Bereitschaftsnummer) informiert sind, soweit für sein Gewerbe erforderlich.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, mit denen er den Assistenten einrichtet (Anweisungen, Betriebsinformationen, Website-Inhalte, Kundenliste, Öffnungszeiten, Kalender). Er hält diese aktuell und richtig.

(2) KI-Hinweis. Der Assistent nennt sich zu Gesprächsbeginn als KI-Assistent. Der Kunde darf diesen Hinweis nicht entfernen, abschwächen oder durch die Konfiguration umgehen und darf den Assistenten nicht als Mensch ausgeben.

(3) Datenschutzhinweise. Der Kunde ist für die Anrufe auf seiner Rufnummer datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er informiert seine Anrufer gemäß Art. 13 DSGVO, insbesondere indem er die von Sayvio bereitgestellten Musterhinweise angepasst auf seiner Website veröffentlicht, und hinterlegt die Adresse seiner Datenschutzerklärung im Dashboard.

(4) Rufumleitung und Rufnummern. Der Kunde richtet Rufumleitungen auf die Sayvio-Rufnummer bei seinem eigenen Telefonanbieter selbst ein und trägt die dort entstehenden Kosten. Eine von Sayvio bereitgestellte Rufnummer bleibt Vertragsgegenstand von Sayvio; eine Portierung zum Kunden ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.

(5) Zugangsdaten. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Sayvio unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.

(6) Angebundene Systeme. Bindet der Kunde eigene Systeme an (z. B. Kalender, Microsoft 365, Webhooks), ist er für deren Verfügbarkeit, Konfiguration und die dortige Datenverarbeitung verantwortlich.

§ 7 Unzulässige und eingeschränkte Nutzung

(1) Unzulässig ist insbesondere die Nutzung des Dienstes a) für Werbeanrufe oder sonstige ausgehende Anrufe ohne gesonderte Vereinbarung nach § 3 Abs. 3; b) zur Täuschung von Anrufern über die KI-Eigenschaft des Assistenten oder über die Identität des Kunden; c) zur heimlichen Aufnahme oder Weitergabe von Gesprächen; d) für Anwendungen, die nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verboten sind, oder für Hochrisiko-Anwendungen nach deren Anhang III; e) zur Belästigung, Bedrohung, Diskriminierung oder für sonstige rechtswidrige Zwecke; f) mit Inhalten, die Rechte Dritter verletzen.

(2) Besondere Daten. Der Dienst ist nicht dafür ausgelegt, gezielt besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheitsdaten) oder Daten über Straftaten zu erheben. Ein Einsatz durch Ärzte, Therapeuten, Pflegedienste, Apotheken, Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken, Versicherungen, sonstige Berufsgeheimnisträger oder öffentliche Stellen ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform zulässig. Der Kunde konfiguriert den Assistenten so, dass er nicht nach solchen Daten fragt.

(3) Der Dienst ist nicht auf Gespräche mit Kindern ausgerichtet.

§ 8 Preise, Abrechnung

(1) Es gelten die Preise, die bei der Bestellung auf der Preisseite oder im Bestellformular angezeigt werden. Je nach Tarif besteht das Entgelt aus einer monatlichen Grundgebühr mit Inklusivminuten und/oder einem Preis je Gesprächsminute.

(2) Abrechnungsgrundlage ist die von Sayvio erfasste Gesprächsdauer, sekundengenau. Nicht verbrauchte Inklusivminuten verfallen am Ende des Abrechnungsmonats.

(3) Eine Grundgebühr ist monatlich im Voraus fällig, nutzungsabhängige Entgelte monatlich nachträglich. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per hinterlegter Zahlungsmethode.

(4) Sayvio ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, werden die Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet; Sayvio kündigt dies mit mindestens vier Wochen Vorlauf in Textform an.

(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, darf Sayvio den Dienst nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 7 Tagen sperren. Ansprüche aus Verzug bleiben unberührt.

(6) Kosten beim Telefonanbieter des Kunden für Rufumleitungen trägt der Kunde.

§ 9 Laufzeit, Kündigung, Datenexport

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform oder über das Dashboard gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Sayvio liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß gegen § 7 vor.

(3) Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten (Gesprächsprotokolle im Rahmen der Speicherfristen, Kundenliste, Einstellungen) über das Dashboard oder auf Anfrage in einem gängigen Format (CSV/JSON) exportieren. Nach Vertragsende löscht Sayvio die Kundendaten gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag.

(4) Erstattungen bereits gezahlter Entgelte erfolgen nur, soweit gesetzlich vorgesehen oder in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt.

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Sayvio strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 98 % im Monatsmittel an. Dies ist ein Zielwert, keine Garantie. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, Störungen bei Drittanbietern außerhalb des Einflussbereichs von Sayvio (insbesondere Telefonnetze, Sprachplattform) und höhere Gewalt.

(2) Geplante Wartungen kündigt Sayvio nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher an und legt sie außerhalb der im Dashboard hinterlegten Geschäftszeiten des Kunden.

(3) Fällt der Dienst aus, kann je nach Einrichtung der Rufumleitung der Anruf beim Kunden selbst, auf einer Ansage oder als nicht erreichbar enden. Der Kunde ist für eine geeignete Rückfallregelung bei seinem Telefonanbieter verantwortlich.

(4) Support erfolgt per E-Mail an business@sayvio.de werktags (Mo–Fr). Sayvio reagiert in der Regel innerhalb eines Werktags.

§ 11 Rechte

(1) Sayvio räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, den Dienst für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

(2) Der Kunde behält alle Rechte an den Inhalten, die er einbringt. Er räumt Sayvio die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

(3) Gesprächsergebnisse (Zusammenfassungen, Notizen) stehen dem Kunden zur freien Nutzung zu. Sayvio nutzt Gesprächsdaten nicht zum Training von KI-Modellen und schließt dies bei den eingesetzten Anbietern aus, soweit diese das ermöglichen.

(4) Der Assistent nutzt lizenzierte synthetische Stimmen aus Bibliotheken der Drittanbieter; die Stimme ist keinem realen Mitarbeiter des Kunden nachgebildet. Die Nachbildung der Stimme einer realen Person ist nur nach gesonderter Vereinbarung und nachgewiesener schriftlicher Einwilligung dieser Person zulässig.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 13 Datenschutz

(1) Soweit Sayvio im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Anrufer- und Gesprächsdaten), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist und mit diesem wirksam wird.

(2) Für Daten, die Sayvio als eigener Verantwortlicher verarbeitet (z. B. Vertrags- und Abrechnungsdaten des Kunden, Server-Protokolle), gilt die Datenschutzerklärung von Sayvio.

§ 14 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts entsprechend mit folgender Abweichung: Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

(2) Sayvio haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach dem Produkthaftungsgesetz, d) im Umfang einer übernommenen Garantie.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sayvio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte, mindestens 5.000 EUR je Schadensfall.

(4) Für entgangene Aufträge infolge falsch erfasster oder nicht weitergeleiteter Anrufe haftet Sayvio nur nach Abs. 2 und 3.

(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre, soweit Datensicherung nicht Leistungsbestandteil von Sayvio ist.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Sayvio. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

§ 15 Freistellung

Der Kunde stellt Sayvio von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung von § 6 oder § 7 durch den Kunden beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Sayvio informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Verteidigung.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen und der Preise

(1) Sayvio kann diese Bedingungen und die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. geänderte Rechtslage, gestiegene Kosten der Drittanbieter, neue Funktionen). Sayvio teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit.

(2) Der Kunde kann der Änderung bis zum Wirksamwerden widersprechen oder den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen. Widerspricht er nicht und kündigt nicht, gilt die Änderung als angenommen; hierauf weist Sayvio in der Mitteilung gesondert hin. Preiserhöhungen von mehr als 10 % innerhalb von 12 Monaten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Borken, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht anders bestimmt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.